- A leendő munkatársakról a cégek 52 százaléka az Interneten keres információkat, 3 százalékponttal többen, mint egy évvel korábban,
- Ezeknek a cégeknek a 49 százaléka online keresőket használ az információgyűjtésre,
- Szakmai közösségi hálózaton 21 százalék kutat mint a LinkedIn vagy a Xing,
- Az inkább magáncélokra használt közösségi hálózatokon mint a Facebook vagy a StudiVZ pedig 19 százalék gyűjt adatokat
Rechtlich ist es weiterhin zulässig, im Internet nach Bewerbern zu suchen. Ein Gesetz der Bundesregierung zum Mitarbeiterdatenschutz, das auch diesen Punkt regeln sollte, befindet sich bereits seit längerer Zeit in parlamentarischen Beratungen. Laut Entwurf soll die Recherche über Bewerber künftig nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein. Die Online-Suche nach Informationen mit eher privatem Charakter hätte dann zu unterbleiben. „Wie die Internet-Recherchen der Personalabteilungen in der Praxis überprüft werden sollen, ist aber unklar“, sagte Kempf. Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss noch den Bundestag passieren und könnte im kommenden Jahr in Kraft treten. ´
Für Bewerber besteht die Gefahr, dass die Personaler im Internet Widersprüche im Lebenslauf, unvorteilhafte Fotos oder schädliche Äußerungen finden. Solche Informationen über die eigene Person können unter Umständen auch von anderen Internetnutzern ohne das Wissen oder die Zustimmung des Bewerbers eingestellt worden sein. Der BITKOM gibt Hinweise, worauf Bewerber achten sollten.
- Sich selbst suchen: Wer seinen Namen in Suchmaschinen eingibt, bekommt schnell einen Überblick, was über ihn im Web zu finden ist. Neben Google, Bing und Yahoo gibt es dafür spezielle Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123People.
- Eigene Präsenz aufbauen: Profile in Online-Netzwerken oder eine eigene Website erscheinen in den Ergebnislisten der Suchmaschinen in der Regel oben und bestimmen damit die Außenwirkung. Für das Anlegen eines persönlichen Profils eignen sich berufliche Online- Netzwerke wie Xing und LinkedIn sowie Jobportale wie Stepstone oder Monster.
- Meinungen kontrolliert äußern: Wer sich im Internet in Blogs oder Foren mit kompetenten Beiträgen äußert, wird positiv wahrgenommen. Beleidigende Äußerungen sind dagegen Tabu. Wer sich privat zu Hobbys oder auch Krankheiten austauschen will, muss nicht seinen echten Namen nennen. Ein beliebiger Benutzername (Nickname) ist in der Netzgemeinde weithin akzeptiert.
- Unvorteilhafte Fotos entfernen: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Veröffentlichen Privatpersonen oder Betreiber von Webseiten unvorteilhafte Fotos, kann man die Entfernung aus dem Internet verlangen.
- Im Fall der Fälle: Sollten sich falsche oder unvorteilhafte Inhalte über die eigene Person im Internet häufen, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Einige Agenturen haben sich darauf spezialisiert, gegen Bezahlung unerwünschte Inhalte aus dem Internet zu entfernen und beim Aufbau der individuellen Online-Reputation zu helfen.
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